Förderungen

Bayern

Förderungen Bayern

Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0

Art der Förderung

Zuschuss

Fördergebiet

Bayern

Förderbrechtigte

natürliche und juristische Personen, sowie Unternehmen und Kommunen

Laufzeit bis

31.12.2024 
Derzeit aktiver Förderaufruf bis 30.06.2023

Fördergegenstand
  • Beschaffung und Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur in Bayern
  • Beschaffung, Montage und Installation
Förderhöhe
 Max. FörderbetragMax Förderquote
Normalladepunkte
(3.7-22kW)
2.500€60%
Schnelladepunkte
(22-100kW)
10.000€60%
Schnellladepunkte
(>100kW)
20.000€60%
Anschluss an das
Niederspannungsnetz
10.000€60%
Anschluss an das
Mittelspannungsnetz
100.000€60%
Fördervoraussetzung
  • mindestens 2 Schnellladepunkte oder mindestens 4 Normalladepunkte
  • Vor Bewilligung der Zuwendung darf mit dem Vorhaben noch nicht begonnen werden.
  • Das zu fördernde Projekt muss in Bayern durchgeführt werden.
  • Wenn der Strom verkauft werden soll, müssen sich die gesamten Ladekosten an den regionalen Kosten für öffentlich zugängliche Ladepunkte orientieren. Darüber hinaus sind die entsprechenden Vorgaben einzuhalten (Eichrecht, Preisauszeichnungsverordnung etc.).
  • Am Ladepunkt ist ein Förderhinweis anzubringen.
  • Der Ladestrom muss aus erneuerbaren Energien gewonnen werden
  • Die geförderten Ladepunkte müssen mindestens 6 Jahre betrieben werden.
Verlinkungen

Hier geht es zur Seite der Förderung

Förderung Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge – München

Art der Förderung

Zuschuss

Fördergebiet

München

Förderbrechtigte
  • natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
  • Wohnungseigentümergesellschaften
Laufzeit bis

Fördergegenstand

Ladeinfrastruktur

Förderhöhe
Fördergegenstandmax. Förderbetragmax. Förderquote
Elektrische Vorrüstung für Ladepunkte bis 22 kW1.000€

40%

Ladestation bis 22 kW500€40%
Ladestation inklusive Vorrüstung ab 22 kW10.000€40%
Fördervoraussetzung
  • Versorgung mit Ökostrom

  • Standort im Stadtgebiet München auf Privatgrund (öffentlich oder nicht öffentlich zugänglich)

  • Es werden maximal 50 Ladepunkte und 50 Vorrüstungen pro Kalenderjahr und Antragsteller gefördert.

  • In einem Fördervorhaben muss mindestens eine Ladestation mit mindestens einem Ladepunkt errichtet werden.

Verlinkungen

Hier geht es zur Seite der Förderung

Förderung der E-Mobilität – Grünewald

Art der Förderung

Zuschuss

Fördergebiet

Grünewald

Förderbrechtigte
  • Gewerbetreibende
  • Freiberuflichkeit
  • Gemeinnützigkeit
  • Privatpersonen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
Laufzeit bis

Fördergegenstand

Ladeinfrastruktur, Beratung

Förderhöhe
Fördergegenstandmax. Förderbetragmax. Förderquote
Ladestation bis 22 kW3.500€40%
Beratungsangebot1.600€80%
Fördervoraussetzung
  • Die geförderte Ladeinfrastruktur muss im Gebiet der Gemeinde Grünwald errichtet werden.

  • Voraussetzung für die Zuwendung für Ladeinfrastruktur ist, dass der für den Ladevorgang erforderliche Strom zu 100 % aus regenerativen Energien oder aus vor Ort eigenerzeugtem regenerativem Strom (z.B. Strom aus Photovoltaik-Anlagen) stammt. 

  • Die Kosten für ein Lastmanagementsystem sind nur dann anteilig förderfähig, wenn sowohl die Ladeeinrichtung wie auch das daran zu ladende E- Fahrzeug eine Ladeleistung von 0 – 11 kW abbilden können.

Verlinkungen

Hier geht es zur Seite der Förderung

Irrtümer und Änderungen vorbehalten

Navi­gation