Abrechnung von Ladeinfrastruktur

Im Rahmen unseres Ökosystems für Elektromobilität unterstützen wir Sie bei der Planung und dem Bau Ihrer Ladeinfrastruktur.

Mit unserem Management-System behalten Sie jederzeit den Überblick über alle Ladevorgänge an Ihren Stationen, denn Sie haben Zugriff auf einen persönlichen Benutzer-Account. So können Sie in Echtzeit alle wichtigen Informationen einsehen und verwalten.

Als Teil des Ladeinfrastruktur-Ökosystems bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit, Mitarbeiter-Wallboxen zu betreiben. Diese ermöglichen Ihren Mitarbeitern das Laden von Elektrofahrzeugen an Ihrem Standort. Wir bieten auch die zentrale Abrechnung der Ladekarten Ihrer Mitarbeiter an, um die Abrechnung und Verwaltung der Ladevorgänge zu vereinfachen.

Die Abrechnung der Ladevorgänge erfolgt monatlich und wird Ihnen gesammelt via E-Mail zugesandt. Mit unserem Rundum-Service für die Elektromobilität möchten wir Ihnen dabei helfen, Ihre Energie- und Mobilitätskosten langfristig zu senken und einen Beitrag zur Nachhaltigkeit zu leisten.

Gerichtshammer

Informationen zur Vertragsanpassung CPO/CBO:

Wir möchten Sie über Anpassungen im Vertrag, die mit 1. Mai 2023 rechtskräftig werden, informieren. Folgende Änderungen wurden vorgenommen:

7. Haftungsausschlussklausel bei Dienstwagenabrechnung:  

smopi® versteht sich, im Hinblick auf die Dienstwagenabrechnung bei ArbeitnehmerInnen zu Hause, ausschließlich als Dienstleister, der für das Betreiben der Ladeinfrastruktur (Hardware) zu Hause zuständig ist. Darunter fallen Aufgaben wie die remote Entstörung, sofern die Ladestation online ist, und die monatliche Abrechnung der geladenen Energie dem Arbeitnehmer gegenüber. Vor-Ort-Einsätze, zur Entstörung vor Ort oder einer technischen Wartung sind in diesem Servicepaket nicht inkludiert. Ferner übernimmt smopi® keine Haftung für allerlei technischer Gebrechen der Ladeinfrastruktur zu Hause.  

8. CBO tritt Anspruchsrechts der THG-Quote an CPO ab: 

Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) verpflichtet Mineralölunternehmen dazu, den durch ihre Treibstoffe verursachten CO₂-Ausstoß von Jahr zu Jahr zu senken. Die THG-Quote soll 2030 auf 25 Prozent steigen; dies wird im Bundes-Immissionsschutzgesetz (§ 37a BImSchG) geregelt. Schon heute können viele Unternehmen diese Quoten nicht erfüllen. Durch den Zukauf von THG-Quotenmengen können drohenden Strafen umgangen werden. Wer hingegen schon heute auf emissionsarme Kraftstoffe setzt, profitiert folglich doppelt – das Klima und Umwelt werden geschont und die THG-Quote kann verkauft werden.  

Der CBO tritt an den CPO smopi®, die Rechte ab mit der THG-Quote zu handeln. Die Beantragung der THG-Quote obliegt dem Ladestationsbetreiber, der smopi®, die den bestmöglichen Preis verhandelt und die Ausschüttung pro kWh, die sich an der jeweiligen Marktsituation orientiert, im Folgejahr an den CBO tätigt. Eine zweifache Beantragung ist rechtswidrig! Es können keine Prognosen abgegeben werden, darum kann smopi® hier keinen Fixpreis garantieren. 

9. Kostenpflichtiger Support: 

Das Backend ermöglicht die Verwaltung, Überwachung und Abrechnung von Ladestationen bzw. Ladevorgängen durch smopi®. Die Anwendung ist cloudbasiert und wird ausschließlich auf den Serversystemen von Drittanbietern entwickelt und betrieben. Die über das Backend bereitgestellten Funktionen werden dem Kunden als Software as a Service (SaaS) zur Nutzung über das Medium Internet zur Verfügung gestellt. Dem Kunden wird hierfür, wenn gewünscht, ein zahlungspflichtiger Zugang eingerichtet. Um ins Backend zugreifen zu können, wird dem Kunden eine Benutzerkennung bestehend aus Mail-Adresse und Passwort zugewiesen.  

Das Backend basiert auf einem modularen Systemansatz und kann im Hinblick auf Funktionalität individuell skaliert werden. Der konkrete Leistungsumfang ist abhängig von der vorgenommen individuellen Konfiguration für den Kunden durch smopi®.  

smopi® stellt dem Kunden alle erforderlichen Informationen in Bezug auf die Bedienung des Backends durch eine Onboarding-Schulung und/oder schriftlichen Materialien zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, leistet smopi® dem Kunden darüber hinaus ausschließlich kostenpflichtige Unterstützung bei technischen Support-Anfragen. Anfragen sind ausschließlich an support@smopi.de zu richten oder telefonisch +49-79469445555 und werden zu dem im Angebot genannten bzw. Support-Stundensatz (€ 120,00 netto) bearbeitet und dem Kunden monatlich im Nachhinein in Rechnung gestellt. Es wird aufwandsbasiert mit € 2,00 netto pro Minute abgerechnet.   

Davon ausgenommen sind: 

  • Technische Rückfragen zur „smopi® – Die Ladeschranklösung“ 
  • smopi®-NeukundInnen, die noch keine erste Rechnung oder Gutschrift von smopi® erhalten haben

Festgehalten wird, dass smopi® keinen Support für EndkundInnen leistet, sofern der Kunde diese Dienstleistung nicht ausdrücklich bei smopi® beauftragt hat. Der Kunde hat daher selbst für den Support von EndkundInnen zu sorgen. Die Bearbeitung von Support-Anfragen durch EndkundInnen bei smopi® wird daher ausnahmslos zum oben genannten Support-Stundensatz an den Kunden verrechnet. 

10. Einvernehmliche Änderungsklausel  

smopi® ist verpflichtet den Kunden über Vertragsanpassungen zu informieren. Der Kunde verpflichtet sich die Änderungen innerhalb von maximal 6 Wochen zu lesen und gegebenenfalls zu widersprechen. Wenn der Kunde von diesem Widerspruchsrecht nicht Gebrauch macht, hat dieser die Änderungen verstanden und akzeptiert.  

In der „Anlage 1 – Preisliste“ wurde folgender Absatz hinzugefügt:

3. Preisanpassung

smopi® ist berechtigt, die vorgenannten Preise zwei Mal pro vollständiges Kalenderjahr, um bis zu 5% anzuheben.
Dies wird mindestens 3 Monate vorher schriftlich mitgeteilt.

In diesem Schreiben wurden lediglich die Änderungen angeführt. Gerne senden wir Ihnen auf Anfrage den das neue Vertragswesen per E-Mail zu.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihr Vertrauen und verbleiben mit elektrischen Grüßen,

Ihr smopi®-Team

Abkürzungen: CBO – Ladestationsinhaber; CPO – Ladestationsbetreiber; EMP – Elektromobilitätsanbieter
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