Förderungen

Bayern

Förderungen Bayern

Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2026

Art der Förderung

Zuschuss

Fördergebiet

Bayern

Förderbrechtigte
  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Kommunen und öffentliche Einrichtungen
Laufzeit bis

01.01.2026-31.12.2029 
Anträge nur während offizieller Förderaufrufe möglich.

Der nächste Aufruf wird im 1. HJ 2026 erwartet

Fördergegenstand
  • Neubau, Modernisierung oder Ersatz von Ladepunkten (ab 11 kW)
  • öffentliche und nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur
  • Netzanschlüsse und technische Infrastruktur
    Installation, Tiefbau, Stromspeicher, Kennzeichnung usw.
Förderhöhe
 Max. FörderbetragMax Förderquote
Normalladepunkte
(3.7-22kW)
3.000€60%
Schnelladepunkte
(22-250kW)
15.000€60%
Schnellladepunkte
(251-600kW)
30.000€60%
Schnellladepunkte
(>600kW)
80.000€60%
Anschluss an das
Niederspannungsnetz
10.000€60%
Anschluss an das
Mittelspannungsnetz
75.000€60%
Fördervoraussetzung
  • Das Vorhaben Muss innerhalb von 24 Monaten durchgeführt werden.
  • Vor Bewilligung der Zuwendung darf mit dem Vorhaben noch nicht begonnen werden.
  • Das zu fördernde Projekt muss in Bayern durchgeführt werden.
  • Wenn der Strom verkauft werden soll, müssen sich die gesamten Ladekosten an den regionalen Kosten für öffentlich zugängliche Ladepunkte orientieren. Darüber hinaus sind die entsprechenden Vorgaben einzuhalten (Eichrecht, Preisauszeichnungsverordnung etc.).
  • Am Ladepunkt ist ein Förderhinweis anzubringen.
  • Der Ladestrom muss aus erneuerbaren Energien gewonnen werden
  • Die geförderten private Ladepunkte müssen mindestens 3 Jahre betrieben werden.
  • Die geförderten öffentlichen Ladepunkte müssen mindestens 5 Jahre betrieben werden.
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Förderung Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge – München

Art der Förderung

Zuschuss

Fördergebiet

München

Förderbrechtigte
  • natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
  • Wohnungseigentümergesellschaften
Laufzeit bis

Fördergegenstand

Ladeinfrastruktur

Förderhöhe
Fördergegenstandmax. Förderbetragmax. Förderquote
Elektrische Vorrüstung für Ladepunkte bis 22 kW1.000€

40%

Ladestation bis 22 kW500€40%
Ladestation inklusive Vorrüstung ab 22 kW10.000€40%
Fördervoraussetzung
  • Versorgung mit Ökostrom

  • Standort im Stadtgebiet München auf Privatgrund (öffentlich oder nicht öffentlich zugänglich)

  • Es werden maximal 50 Ladepunkte und 50 Vorrüstungen pro Kalenderjahr und Antragsteller gefördert.

  • In einem Fördervorhaben muss mindestens eine Ladestation mit mindestens einem Ladepunkt errichtet werden.

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Förderung der E-Mobilität – Grünewald

Art der Förderung

Zuschuss

Fördergebiet

Grünewald

Förderbrechtigte
  • Gewerbetreibende
  • Freiberuflichkeit
  • Gemeinnützigkeit
  • Privatpersonen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
Laufzeit bis

Fördergegenstand

Ladeinfrastruktur, Beratung

Förderhöhe
Fördergegenstandmax. Förderbetragmax. Förderquote
Ladestation bis 22 kW3.500€40%
Beratungsangebot1.600€80%
Fördervoraussetzung
  • Die geförderte Ladeinfrastruktur muss im Gebiet der Gemeinde Grünwald errichtet werden.

  • Voraussetzung für die Zuwendung für Ladeinfrastruktur ist, dass der für den Ladevorgang erforderliche Strom zu 100 % aus regenerativen Energien oder aus vor Ort eigenerzeugtem regenerativem Strom (z.B. Strom aus Photovoltaik-Anlagen) stammt. 

  • Die Kosten für ein Lastmanagementsystem sind nur dann anteilig förderfähig, wenn sowohl die Ladeeinrichtung wie auch das daran zu ladende E- Fahrzeug eine Ladeleistung von 0 – 11 kW abbilden können.

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