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Thüringen

Förderungen Thüringen

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E-Mobil Invest – Förderung der Elektromobilität

Art der Förderung

Zuschuss

Fördergebiet

Thüringen

Förderbrechtigte

Antragsberechtigt sind Unternehmen und sonstige juristische Personen mit Betriebsstätte im Freistaat Thüringen sowie Thüringer Forschungseinrichtungen.

Laufzeit bis

31.12.2023 (letzer Förderaufruf war bis 31.08.2022 aktiv)

Fördergegenstand

Ladeinfrastruktur

Förderhöhe

Öffentliche Ladepunkte

Ladepunkte < 22kW 60% bis zu 2.500€ pro Ladepunkt
Ladepunkte 22kW – 100kW 60% bis zu 10.000€ pro kW Ladeleistung
Ladepunkte >100kW 60% bis zu 20.000€

Nicht öffentliche Ladepunkte

30% bis zu 3.000€ pro Ladepunkt zzgl. zusätzlicher Vorgaben

Netzanschluss

Anschluss an das Niederspannungsnetz 60% bis zu 10.000€

Anschluss an das Mittelspannungsnetz 60% bis 100.000€

Fördervoraussetzung
  • Das zu fördernde Projekt muss in Thüringen durchgeführt werden.
  • Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben müssen je nach Maßnahme mindestens 3.000 Euro betragen.
Verlinkungen

Hier geht es zur Seite der Förderung

Förderprogramm Elektromobilität Thüringen

Art der Förderung

Zuschuss

Fördergebiet

Thüringen

Förderbrechtigte
  • Unternehmen
  • Forschungseinrichtung
Laufzeit bis

31.12.2023

Fördergegenstand

Ladeinfrastruktur, Forschung, Anschaffung von Fahrzeugen

Förderhöhe
Fördergegenstandmax. Förderbetragmax. Förderquote
Ladestation15.000€75%
Schnelladestation und Anlage zum Betanken von Wasserstoff-Fahrzeugen30.000€75%
Fördervoraussetzung
  • Maßnahmen sind förderwürdig, wenn sie im Zusammenhang mit in Thüringen durchgeführten und vom TMWWDG anerkannten Elektromobilitätsprojekten stehen werden. Die Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur GmbH (ThEGA GmbH) wird als fachliche Stelle an der Beurteilung der Förderwürdigkeit der Projekte beteiligt. Förderwürdig in diesem Sinne sind vor allem die Elektromobilitätsprojekte, für die eine Förderung der EU, des Bundes oder eines anderen öffentlichen Fördermittelgebers bewilligt bzw. zumindest erfolgversprechend in Aussicht gestellt wurde

  • Zur Förderung von Ladeinfrastrukturen sind vorrangig Unternehmen und Einrichtungen antragsberechtigt, die sich mit eigenen alternativ angetriebenen Fahrzeugen an den Feldtests anerkannter FuE-Projekte beteiligen.

  • Eine Förderung kann nur für Vorhaben gewährt werden, mit deren Durchführung zum Zeitpunkt des Antragseinganges bei der Bewilligungsbehörde (Thüringer Aufbaubank) noch nicht begonnen worden ist.

  • Projektausgaben, für die Zuwendungen aus anderen öffentlichen Förderprogrammen in Anspruch genommen werden, sind grundsätzlich nicht förderfähig.

Verlinkungen

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Derzeit keine aktive Förderung oder Förderung mit aktivem Aufruf

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