Förderungen

Schleswig-Holstein

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Derzeit keine aktive Förderung oder Förderung mit aktivem Aufruf

Förderung der E-Mobilität – Kreis Plön

Art der Förderung

Zuschuss

Fördergebiet

Kreis Plön

Förderbrechtigte
  • natürliche und juristische Personen.
Laufzeit bis

Fördergegenstand

Ladeinfrastruktur

Förderhöhe
Fördergegenstandmax. Förderbetragmax. Förderquote
Ladestation bis 22 kW2.000€40%
Netzanschluss3.500€40%
Fördervoraussetzung
  • Die Stellplätze für Elektrofahrzeuge an geförderter Ladeinfrastruktur müssen im
    öffentlichen Straßenraum in Form einer Bodenmarkierung durch das Aufbringen eines
    weißen Sinnbildes deutlich als solche gekennzeichnet werden.

  • Die Stellplätze für Elektrofahrzeuge an geförderter Ladeinfrastruktur müssen im nichtöffentlichen Straßenraum durch das Aufbringen eines weißen Sinnbildes deutlich als solche gekennzeichnet werden. Die Bodenmarkierung soll die komplette
    Fläche des Parkplatzes umfassen.

  • Der Zugang zur Ladesäule ist 24 Stunden pro Tag an 7 Tagen pro Woche zu
    gewährleisten.

  • An der Ladestation selbst muss das Klimaschutz-Logo des Kreises Plön gut sichtbar angebracht sein.

  • Die Zweckbindungsdauer beträgt sechs Jahre. Der Nachweis erfolgt über die
    Registrierung bei In- und Außerbetriebnahme der Ladeinfrastruktur bei der
    Bundesnetzagentur gemäß den Anforderungen der LSV in der jeweils aktuellen
    Fassung.

Verlinkungen

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