Förderungen

Schleswig-Holstein

Förderungen Schleswig-Holstein

Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Art der Förderung

Zuschuss

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Förderbrechtigte

Natürliche Personen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, Personengesellschaften und juristische Personen des privaten Rechts

Laufzeit bis

14.09.2025

Fördergegenstand

Ladeinfrastruktur

Förderhöhe
Fördergegenstandmax. Förderbetragmax. Förderquote
Ladestation bis 11 kW1.000€50%
Ladestation bis 22 kW2.000€50%
Ladestation bis 50 kW7.500€50%
Lastmanagement pro Standort bei mindestens 3 Ladepunkten500€50%
Fördervoraussetzung
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt bei öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten mit einer Leistung von mindestens 100 kW pro Ladepunkt höchstens 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 30.000 je Ladepunkt.
  • Die Höhe des Zuschusses für öffentlich oder nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur mit besonderer Bedeutung für die Energiewende im Mobilitätssektor beträgt höchstens 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Verlinkungen

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Förderung der E-Mobilität – Kreis Plön

Art der Förderung

Zuschuss

Fördergebiet

Kreis Plön

Förderbrechtigte
  • natürliche und juristische Personen.
Laufzeit bis

Fördergegenstand

Ladeinfrastruktur

Förderhöhe
Fördergegenstandmax. Förderbetragmax. Förderquote
Ladestation bis 22 kW2.000€40%
Netzanschluss3.500€40%
Fördervoraussetzung
  • Die Stellplätze für Elektrofahrzeuge an geförderter Ladeinfrastruktur müssen im
    öffentlichen Straßenraum in Form einer Bodenmarkierung durch das Aufbringen eines
    weißen Sinnbildes deutlich als solche gekennzeichnet werden.

  • Die Stellplätze für Elektrofahrzeuge an geförderter Ladeinfrastruktur müssen im nichtöffentlichen Straßenraum durch das Aufbringen eines weißen Sinnbildes deutlich als solche gekennzeichnet werden. Die Bodenmarkierung soll die komplette
    Fläche des Parkplatzes umfassen.

  • Der Zugang zur Ladesäule ist 24 Stunden pro Tag an 7 Tagen pro Woche zu
    gewährleisten.

  • An der Ladestation selbst muss das Klimaschutz-Logo des Kreises Plön gut sichtbar angebracht sein.

  • Die Zweckbindungsdauer beträgt sechs Jahre. Der Nachweis erfolgt über die
    Registrierung bei In- und Außerbetriebnahme der Ladeinfrastruktur bei der
    Bundesnetzagentur gemäß den Anforderungen der LSV in der jeweils aktuellen
    Fassung.

Verlinkungen

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