Schleswig-Holstein
Derzeit keine aktive Förderung oder Förderung mit aktivem Aufruf
Zuschuss
Kreis Plön
–
Ladeinfrastruktur
Fördergegenstand | max. Förderbetrag | max. Förderquote |
Ladestation bis 22 kW | 2.000€ | 40% |
Netzanschluss | 3.500€ | 40% |
Die Stellplätze für Elektrofahrzeuge an geförderter Ladeinfrastruktur müssen im
öffentlichen Straßenraum in Form einer Bodenmarkierung durch das Aufbringen eines
weißen Sinnbildes deutlich als solche gekennzeichnet werden.
Die Stellplätze für Elektrofahrzeuge an geförderter Ladeinfrastruktur müssen im nichtöffentlichen Straßenraum durch das Aufbringen eines weißen Sinnbildes deutlich als solche gekennzeichnet werden. Die Bodenmarkierung soll die komplette
Fläche des Parkplatzes umfassen.
Der Zugang zur Ladesäule ist 24 Stunden pro Tag an 7 Tagen pro Woche zu
gewährleisten.
An der Ladestation selbst muss das Klimaschutz-Logo des Kreises Plön gut sichtbar angebracht sein.
Die Zweckbindungsdauer beträgt sechs Jahre. Der Nachweis erfolgt über die
Registrierung bei In- und Außerbetriebnahme der Ladeinfrastruktur bei der
Bundesnetzagentur gemäß den Anforderungen der LSV in der jeweils aktuellen
Fassung.
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Irrtümer und Änderungen vorbehalten
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Im Eisenhütle 12
74626 Bretzfeld