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Bundesweit

Förderungen Bundesweit

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Art der Förderung

Zuschuss

Fördergebiet

Bundesweit

Förderbrechtigte

Unternehmen, Verbände und Vereine

Laufzeit bis

21.04.2023

Fördergegenstand

Beschaffung neuer E-Fahrzeuge und der dazugehörigen Ladeinfrastruktur

Förderhöhe

Maximale Förderquote 40%
KMU Bonus von 10% ist möglich

Fördervoraussetzung
  • Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
  • Sie dürfen vor Bewilligung der Zuwendung mit Ihrem Vorhaben noch nicht begonnen haben.
    Sie stellen die Ergebnisse der Elektromobilitätskonzepte (Umweltstudien) dem Zuwendungsgeber zur Verfügung.
  • Bei der Beschaffung von Elektrofahrzeugen (Flottenprogramm) verbleiben die geförderten Fahrzeuge mindestens 24 Monate in Ihrem Eigentum als Zuwendungsempfängerin/Zuwendungsempfänger.
  • Die Fahrzeuge müssen mit Strom aus zu 100% erneuerbaren Energien geladen werden.
Verlinkungen

Hier geht’s zur Seite der Now GmbH für nähere Informationen und Unterlagen zur Förderung.

Förderrichtlinie Elektromobilität: Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur für Gebietskörperschaften und Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft (04/2023)

Art der Förderung

Zuschuss

Fördergebiet

Bundesweit

Förderbrechtigte

Gebietskörperschaften und Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft

Laufzeit bis

08.06.2023

Fördergegenstand

Ladeinfrastruktur, Beschaffung neuer Fahrzeuge

Förderhöhe
  • Förderfähig sind die Investitionsmehrausgaben​
  • Die Förderquote beträgt 90% bei Zuwendungen, die keine Beihilfe darstellen. Das bedeutet, dass die geförderten Fahrzeuge im nicht-gewerblichen Bereich oder zur Daseinsvorsorge einzusetzen sind.
  • Die Förderquote beträgt 40 %, wenn die Fahrzeuge im wirtschaftlichen Bereich eingesetzt werden.
Fördervoraussetzung
  • Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
  • Sie dürfen vor Bewilligung der Zuwendung mit Ihrem Vorhaben noch nicht begonnen haben.
    Sie stellen die Ergebnisse der Elektromobilitätskonzepte (Umweltstudien) dem Zuwendungsgeber zur Verfügung.
  • Bei der Beschaffung von Elektrofahrzeugen (Flottenprogramm) verbleiben die geförderten Fahrzeuge mindestens 24 Monate in Ihrem Eigentum als Zuwendungsempfängerin/Zuwendungsempfänger.
  • Die Fahrzeuge müssen mit Strom aus zu 100% erneuerbaren Energien geladen werden.
Verlinkungen

Hier geht’s zur Seite der Now GmbH für nähere Informationen und Unterlagen zur Förderung

Förderrichtlinie Elektromobilität (Flottenprogramm)

Art der Förderung

Zuschuss

Fördergebiet

Bundesweit

Förderbrechtigte

Unternehmen, Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Laufzeit bis

31.12.2024

Fördergegenstand

Ladeinfrastruktur, Beschaffung neuer Fahrzeuge

Förderhöhe

Maximale Förderquote 40%
KMU erhalten eine Förderquote von 50%-60%

Fördervoraussetzung
  • Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
  • Sie dürfen vor Bewilligung der Zuwendung mit Ihrem Vorhaben noch nicht begonnen haben.
    Sie stellen die Ergebnisse der Elektromobilitätskonzepte (Umweltstudien) dem Zuwendungsgeber zur Verfügung.
  • Bei der Beschaffung von Elektrofahrzeugen (Flottenprogramm) verbleiben die geförderten Fahrzeuge mindestens 24 Monate in Ihrem Eigentum als Zuwendungsempfängerin/Zuwendungsempfänger.
  • Die Fahrzeuge müssen mit Strom aus zu 100% erneuerbaren Energien geladen werden.
Verlinkungen

Hier geht’s zur Seite der Förderdatenbank für nähere Informationen

E-Mail zur Antragsstellung

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