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Förderungen Bundesweit

Förderprogramm für Klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur

Art der Förderung

Zuschuss

Fördergebiet

Bundesweit

Förderbrechtigte
  • Unternehmen des privaten Rechts
  • kommunale Unternehmen
  • Anstalten des öffentlichen Rechts
  • eingetragene Vereine
Laufzeit bis

31.12.2024
Voraussichtlich ein Förderaufruf 2024

Fördergegenstand
  • die Anschaffung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben, das bedeutet von reinen Batterieelektrofahrzeugen, von außen aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen und auch von Brennstoffzellenfahrzeugen,
  • Umrüstung von bestehenden Diesel-Fahrzeugen der EG-Fahrzeugklassen N2 und N3 auf einen Elektroantrieb,
  • die Errichtung und Erweiterung der dazugehörigen Tank- und Ladeinfrastruktur und
  • Machbarkeitsstudien für die Einsatzmöglichkeiten von Nutzfahrzeugen sowie von Studien und Analysen, die neue und bestehende Logistikstandorte für Nutzfahrzeuge beziehungsweise die entsprechende Infrastruktur untersuchen.
Förderhöhe

Maximale Förderquote 80%

Fördervoraussetzung
  • Voraussetzung für die Förderung von Tank- und Ladeinfrastruktur ist, dass mindestens ein Nutzfahrzeug der EG-Fahrzeugklassen N1 bis N3 mit Antrieben nach den Nummern 2.1 bis 2.3 angeschafft wurde bzw. wird.
  • Die geförderte Tank- und Ladeinfrastruktur muss dem Stand der Technik, dem Mess- und Eichrecht und den einschlägigen rechtlichen Anforderungen entsprechen.
  • Für die Bewilligung von Fördermitteln für Tank- und Ladeinfrastruktur muss vor Antragstellung und mit Antragseinreichung eine Standortfestlegung durch den Antragsteller erfolgen.
Verlinkungen

Mehr Informationen zur Förderung

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