die Beschaffung von batterieelektrischen Fahrzeugen
die Anschaffung und der Aufbau von Ladeinfrastruktur
Förderhöhe
Maximaler Zuschuss 60.000€
Maximale Förderquote 40-60%
Fördervoraussetzung
Voraussetzung für die Förderung von Tank- und Ladeinfrastruktur ist, dass mindestens ein Nutzfahrzeug der EG-Fahrzeugklassen N1 bis N3 mit Antrieben nach den Nummern 2.1 bis 2.3 angeschafft wurde bzw. wird.
Die geförderte Tank- und Ladeinfrastruktur muss dem Stand der Technik, dem Mess- und Eichrecht und den einschlägigen rechtlichen Anforderungen entsprechen.
Für die Bewilligung von Fördermitteln für Tank- und Ladeinfrastruktur muss vor Antragstellung und mit Antragseinreichung eine Standortfestlegung durch den Antragsteller erfolgen.