Berlin
Zuschuss
Berlin
31.12.2023
Ladeinfrastruktur, Beratung, Anschaffung von Fahrzeugen
Fördergegenstand | max. Förderbetrag | max. Förderquote |
Ladestation bis 22 kW | 2.500€ | 50% |
Ladestation ab 22 kW | 30.000€ | 50% |
Netzanschluss ans Niederspannungsnetz | 5.500€ | 50% |
Netzanschluss ans Niederspannungsnetz | 55.000€ | 50% |
Nachweis über die Absicht (Angebot eines/einer Ladeinfrastrukturanbieters/ Elektrofirma) des Erwerbs und der Errichtung von Ladeinfrastruktur
Sofern notwendig, Nachweis über die Absicht (separates Angebot) der Beauftragung eines neuen Netzanschlusses
Sofern notwendig, Nachweis über die Absicht (separates Angebot) der Beauftragung der Anpassung des Netzanschlusses an das Niedrigspannungsnetz oder Mittelspannungsnetz
Sofern öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur beantragt wird, ist eine Eigenerklärung vorzulegen aus der hervorgeht, dass ergänzend keine Förderung über das Bundesförderprogramm Ladeinfrastruktur in Anspruch genommen wird.
Sofern eine Förderung aufgrund der Kombination mit dem Förderprogramm EnergiespeicherPLUS gemäß Nummer 2 beantragt wird, der entsprechende Förderbescheid sowie der Nachweis über die Eigenschaft als Gewerbetreibender.
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Im Eisenhütle 12
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