Zuschuss
Baden-Württemberg
Natürliche und Juristische Personen mit Sitz in Baden-Württemberg
31.12.2025
Anschaffung von Ladeinfrastruktur, Installationskosten von Ladeinfrastruktur
Fördergegenstand | max. Förderbetrag | max. Förderquote |
pro Ladepunkt | 2.500€ | 40% |
pro Ladeplatz* | 2.500€ | 40% |
*Bei WEG werden die Installationskosten der Ladeinfrastruktur gefördert, nicht die Ladeinfrastruktur selbst.
Sie können den Bau und Betrieb von Ladeinfrastruktur gewährleisten.
Sie beauftragen die Installation der Ladestationen oder Ladeplätze bzw. schließen einen Leasing-, Miet- oder Contracting-Vertrag nachdem Sie den Antrag gestellt haben. Der Antrag ist gestellt, sobald dieser bei der L-Bank eingegangen ist. Abweichend von den Regelungen der Nummer 1.2 der VV zu § 44 LHO ist für Vorhaben ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn nach Antragstellung unschädlich.
Die Bewilligungssumme Ihres Vorhabens beträgt mindestens 5.500 Euro (Fördermindesthöhe).
Sie betreiben die Ladeinfrastruktur für mindestens 3 Jahre ab Fertigstellung an dem im Antrag definierten Ort in Baden-Württemberg.
Bei Leasing, Miete oder Contracting schließen Sie einen entsprechenden Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von 3 Jahren.
Sie statten jeden Ladepunkt für das kabelgebundene Wechselstromladen mindestens mit einer Steckdose oder Fahrzeugkupplung des Typs 2 (Norm DIN EN 62196-2) aus. Jeder Ladepunkt für das kabelgebundene Gleichstromladen muss mit einer Kupplung des Typs Combo 2 (DIN En 62196-3) ausgestattet sein.
Sie halten die Meldepflichten und Netzanschlussbedingungen ein und gewährleisten die technische Sicherheit.
Eine Kombination aus Netzanschluss und Pufferspeicher ist zulässig. Der Pufferspeicher hat ausschließlich der Versorgung von ladenden Elektrofahrzeugen zu dienen.
Sie wenden den aktuellen Stand der Technik hinsichtlich IT-Sicherheit und Datenschutz an.
Die geförderte Elektroinstallation dient der Versorgung von Elektrofahrzeugen und ist nur für die Versorgung von Elektrofahrzeugen bestimmt und ausgelegt.
Hier geht es zur Seite der Förderung
Zuschuss
Baden-Württemberg
31.12.2025
Gefördert werden Unterhaltungs-, Betriebs- und Ladeinfrastrukturkosten von Fahrzeugen mit vollelektrischem Antrieb sowohl mit batterie- als auch brennstoffzellenelektrischem Energiesystem.
Bei Leasing wird der Förderbetrag auf die Leasingdauer von maximal 3 Jahren linear geteilt.
Bei einer kürzeren Leasingdauer reduziert sich der Förderbetrag anteilig.
3.000 € pro Fahrzeug
Zuschuss
Stuttgart
Gebäudeeigentümer, Mieter, Pächter und Anlagenbetreiber
–
Errichtung von PV-Anlagen und Ladeinfrastruktur (Ergänzung privates Laden)
Die Förderhöhe der Solarförderung finden Sie auf der unten verlinkten Seite
Fördergegenstand | max. Förderhöhe | max. Förderquote |
neue versorgte Ladepunkte | 1.000€ | 50% |
vorbereitete Ladepunkte | 250€ | 50% |
Ertüchtigung eines Netzanschlusses | 5.000€ | 50% |
Neuerrichtung eines Netzanschlusses | 5.000€ | 50% |
Genauere Informationen zur Stuttgarter Solaroffensive und der Ergänzung „Privates Laden“, welche die Eerrichtung von Ladeinfrastruktur an Standorten fördert, die nicht mit PV-ausgestattet werden können, entnehmen Sie den nachfolgenden Links.
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smopi® – Multi Chargepoint Solution GmbH
Im Eisenhütle 12
74626 Bretzfeld