Förderungen in Baden Württemberg

Aktuelles

Die Landesförderung charge@bw läuft nur noch bis zum 31.12.2026.

Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (Charge@BW)

Art der Förderung

Zuschuss

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Förderberechtigte
  • Natürliche Personen / Einzelunternehmen: Einzelunternehmen, Einzelkaufmann, Freiberufler
  • Personengesellschaften: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Kommanditgesellschaft (KG), offene Handelsgesellschaft (OHG), Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
  • Kapitalgesellschaften: Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Unternehmergesellschaft (UG, auch Co. KG)
  • Vereine / Genossenschaften / WEGs: eingetragener Verein, Genossenschaft, Wohnungseigentümergemeinschaft
  • Öffentlich-rechtliche Körperschaften: Körperschaft des öffentlichen Rechts, öffentliche Anstalt, Stiftung des öffentlichen Rechts
Laufzeit bis

31.12.2026 – Anträge pausieren derzeit.

Fördergegenstand

Förderfähige Tätigkeiten

  • Installation, Leasing, Miete oder Contracting von öffentlich zugänglichen Ladestationen inkl. Netzanschluss in Baden-Württemberg (Einzelhandel, Parkhäuser, öffentliche Parkplätze, Freizeiteinrichtungen)
  • Durchführung vorbereitender Elektroinstallationen ohne Ladeinfrastruktur für spätere Anschlüsse in WEGs

Betriebsanforderungen

  • Betrieb der geförderten Infrastruktur mindestens 3 Jahre am definierten Standort
  • Bei Leasing, Miete oder Contracting: Vertragslaufzeit ≥ 3 Jahre

Förderumfang

  • Förderung maximal für 250 Ladepunkte bzw. Ladeplätze innerhalb der Programmlaufzeit
Förderhöhe
Fördergegenstandmax. Förderbetragmax. Förderquote

pro Ladepunkt

2.500€40%

pro Ladeplatz*

2.500€40%

*Bei WEG werden die Installationskosten der Ladeinfrastruktur gefördert, nicht die Ladeinfrastruktur selbst.

Fördervoraussetzung

Allgemeine Voraussetzungen

  • Bau und Betrieb der Ladeinfrastruktur muss gewährleistet sein

  • Antragstellung bei der L-Bank vor Beauftragung der Installation, Leasing, Miete oder Contracting

  • Fördermindesthöhe: 5.500 Euro

Technische Anforderungen

  • Wechselstrom-Ladepunkte: mindestens Typ 2 Steckdose/Kupplung (DIN EN 62196-2)
  • Gleichstrom-Ladepunkte: Combo 2 Kupplung (DIN EN 62196-3)
  • Einhaltung von Meldepflichten, Netzanschlussbedingungen und technischer Sicherheit
  • Kombination aus Netzanschluss + Pufferspeicher zulässig (nur für Elektrofahrzeuge)
  • Anwendung des aktuellen Stands der Technik für IT-Sicherheit und Datenschutz
  • Elektroinstallation ausschließlich für Versorgung von Elektrofahrzeugen
Verlinkungen

Hier geht es zur Seite der Förderung

Förderung für E-Taxis, -Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr und -Carsharing

Art der Förderung

Zuschuss

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Förderbrechtigte
  • Taxi-, Mietwagen- oder Carsharing-Unternehmen
Laufzeit bis

31.12.2026

Fördergegenstand

Gefördert werden Unterhaltungs-, Betriebs- und Ladeinfrastrukturkosten von Fahrzeugen mit vollelektrischem Antrieb sowohl mit batterie- als auch brennstoffzellenelektrischem Energiesystem.

Bei Leasing wird der Förderbetrag auf die Leasingdauer von maximal 3 Jahren linear geteilt.

Bei einer kürzeren Leasingdauer reduziert sich der Förderbetrag anteilig.

Förderhöhe

3.000 € pro Fahrzeug

Fördervoraussetzung
  • Das zu fördernde Projekt muss in Baden-Württemberg durchgeführt werden.
  • Das E-Fahrzeug muss mindestens 3 Jahre, bei Leasing entsprechend der jeweiligen Leasingdauer, überwiegend in Baden-Württemberg im Einsatz sein.
  • Bei Taxis bzw. Mietwagen muss das Fahrzeug im jeweiligen Bereitstellungsbezirk in Baden-Württemberg im Einsatz sein.
  • Das Fahrzeug muss nach dem 1. Juli 2022 angeschafft worden sein. Maßgeblich ist der Vertragsschluss über die Anschaffung.
Verlinkungen

Hier geht es zur Seite der Förderung

Hier geht’s zur Antragsstellung

Stuttgarter Solaroffensive

Art der Förderung

Zuschuss

Fördergebiet

Stuttgart

Förderbrechtigte

Gebäudeeigentümer, Mieter, Pächter und Anlagenbetreiber

Laufzeit bis

Fördergegenstand

Errichtung von PV-Anlagen und Ladeinfrastruktur (Ergänzung privates Laden)

Förderhöhe

Die Förderhöhe der Solarförderung finden Sie auf der unten verlinkten Seite

Fördergegenstandmax. Förderhöhemax. Förderquote
neue versorgte Ladepunkte 1.000€50%
vorbereitete Ladepunkte250€50%
Ertüchtigung eines Netzanschlusses5.000€50%
Neuerrichtung eines Netzanschlusses5.000€50%
Fördervoraussetzung

Genauere Informationen zur Stuttgarter Solaroffensive und der Ergänzung „Privates Laden“, welche die Eerrichtung von Ladeinfrastruktur an Standorten  fördert, die nicht mit PV-ausgestattet werden können, entnehmen Sie den nachfolgenden Links.

Verlinkungen

Hier geht’s zur Seite der Förderung „Stuttgarter Solaroffensive“ für nähere Informationen

Hier gehts zur ergänzung „Privates Laden“

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