Förderungen Baden-Württemberg

Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (Charge@BW)

Art der Förderung

Zuschuss

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Förderberechtigte

Natürliche und Juristische Personen mit Sitz in Baden-Württemberg

Laufzeit bis

31.12.2025

Fördergegenstand

Anschaffung von Ladeinfrastruktur, Installationskosten von Ladeinfrastruktur

Förderhöhe
Fördergegenstandmax. Förderbetragmax. Förderquote

pro Ladepunkt

2.500€40%

pro Ladeplatz*

2.500€40%

*Bei WEG werden die Installationskosten der Ladeinfrastruktur gefördert, nicht die Ladeinfrastruktur selbst.

Fördervoraussetzung
  • Sie können den Bau und Betrieb von Ladeinfrastruktur gewährleisten.

  • Sie beauftragen die Installation der Ladestationen oder Ladeplätze bzw. schließen einen Leasing-, Miet- oder Contracting-Vertrag nachdem Sie den Antrag gestellt haben. Der Antrag ist gestellt, sobald dieser bei der L-Bank eingegangen ist. Abweichend von den Regelungen der Nummer 1.2 der VV zu § 44 LHO ist für Vorhaben ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn nach Antragstellung unschädlich.

  • Die Bewilligungssumme Ihres Vorhabens beträgt mindestens 5.500 Euro (Fördermindesthöhe).

  • Sie betreiben die Ladeinfrastruktur für mindestens 3 Jahre ab Fertigstellung an dem im Antrag definierten Ort in Baden-Württemberg.

  • Bei Leasing, Miete oder Contracting schließen Sie einen entsprechenden Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von 3 Jahren.

  • Sie statten jeden Ladepunkt für das kabelgebundene Wechselstromladen mindestens mit einer Steckdose oder Fahrzeugkupplung des Typs 2 (Norm DIN EN 62196-2) aus. Jeder Ladepunkt für das kabelgebundene Gleichstromladen muss mit einer Kupplung des Typs Combo 2 (DIN En 62196-3) ausgestattet sein.

  • Sie halten die Meldepflichten und Netzanschlussbedingungen ein und gewährleisten die technische Sicherheit.

  • Eine Kombination aus Netzanschluss und Pufferspeicher ist zulässig. Der Pufferspeicher hat ausschließlich der Versorgung von ladenden Elektrofahrzeugen zu dienen.
     Sie wenden den aktuellen Stand der Technik hinsichtlich IT-Sicherheit und Datenschutz an.

  • Die geförderte Elektroinstallation dient der Versorgung von Elektrofahrzeugen und ist nur für die Versorgung von Elektrofahrzeugen bestimmt und ausgelegt.

Verlinkungen

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Förderung für E-Taxis, -Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr und -Carsharing

Art der Förderung

Zuschuss

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Förderbrechtigte
  • Taxi-, Mietwagen- oder Carsharing-Unternehmen
Laufzeit bis

31.12.2025

Fördergegenstand

Gefördert werden Unterhaltungs-, Betriebs- und Ladeinfrastrukturkosten von Fahrzeugen mit vollelektrischem Antrieb sowohl mit batterie- als auch brennstoffzellenelektrischem Energiesystem.

Bei Leasing wird der Förderbetrag auf die Leasingdauer von maximal 3 Jahren linear geteilt.

Bei einer kürzeren Leasingdauer reduziert sich der Förderbetrag anteilig.

Förderhöhe

3.000 € pro Fahrzeug

Fördervoraussetzung
  • Das zu fördernde Projekt muss in Baden-Württemberg durchgeführt werden.
  • Das E-Fahrzeug muss mindestens 3 Jahre, bei Leasing entsprechend der jeweiligen Leasingdauer, überwiegend in Baden-Württemberg im Einsatz sein.
  • Bei Taxis bzw. Mietwagen muss das Fahrzeug im jeweiligen Bereitstellungsbezirk in Baden-Württemberg im Einsatz sein.
  • Das Fahrzeug muss nach dem 1. Juli 2022 angeschafft worden sein. Maßgeblich ist der Vertragsschluss über die Anschaffung.
Verlinkungen

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Hier geht’s zur Antragsstellung

Stuttgarter Solaroffensive

Art der Förderung

Zuschuss

Fördergebiet

Stuttgart

Förderbrechtigte

Gebäudeeigentümer, Mieter, Pächter und Anlagenbetreiber

Laufzeit bis

Fördergegenstand

Errichtung von PV-Anlagen und Ladeinfrastruktur (Ergänzung privates Laden)

Förderhöhe

Die Förderhöhe der Solarförderung finden Sie auf der unten verlinkten Seite

Fördergegenstandmax. Förderhöhemax. Förderquote
neue versorgte Ladepunkte 1.000€50%
vorbereitete Ladepunkte250€50%
Ertüchtigung eines Netzanschlusses5.000€50%
Neuerrichtung eines Netzanschlusses5.000€50%
Fördervoraussetzung

Genauere Informationen zur Stuttgarter Solaroffensive und der Ergänzung „Privates Laden“, welche die Eerrichtung von Ladeinfrastruktur an Standorten  fördert, die nicht mit PV-ausgestattet werden können, entnehmen Sie den nachfolgenden Links.

Verlinkungen

Hier geht’s zur Seite der Förderung „Stuttgarter Solaroffensive“ für nähere Informationen

Hier gehts zur ergänzung „Privates Laden“

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