Aktuelles
Zuschuss
Baden-Württemberg
31.12.2026 – Anträge pausieren derzeit.
Förderfähige Tätigkeiten
Betriebsanforderungen
Förderumfang
| Fördergegenstand | max. Förderbetrag | max. Förderquote |
pro Ladepunkt | 2.500€ | 40% |
pro Ladeplatz* | 2.500€ | 40% |
*Bei WEG werden die Installationskosten der Ladeinfrastruktur gefördert, nicht die Ladeinfrastruktur selbst.
Allgemeine Voraussetzungen
Bau und Betrieb der Ladeinfrastruktur muss gewährleistet sein
Antragstellung bei der L-Bank vor Beauftragung der Installation, Leasing, Miete oder Contracting
Fördermindesthöhe: 5.500 Euro
Technische Anforderungen
Hier geht es zur Seite der Förderung
Zuschuss
Baden-Württemberg
31.12.2026
Gefördert werden Unterhaltungs-, Betriebs- und Ladeinfrastrukturkosten von Fahrzeugen mit vollelektrischem Antrieb sowohl mit batterie- als auch brennstoffzellenelektrischem Energiesystem.
Bei Leasing wird der Förderbetrag auf die Leasingdauer von maximal 3 Jahren linear geteilt.
Bei einer kürzeren Leasingdauer reduziert sich der Förderbetrag anteilig.
3.000 € pro Fahrzeug
Zuschuss
Stuttgart
Gebäudeeigentümer, Mieter, Pächter und Anlagenbetreiber
–
Errichtung von PV-Anlagen und Ladeinfrastruktur (Ergänzung privates Laden)
Die Förderhöhe der Solarförderung finden Sie auf der unten verlinkten Seite
| Fördergegenstand | max. Förderhöhe | max. Förderquote |
| neue versorgte Ladepunkte | 1.000€ | 50% |
| vorbereitete Ladepunkte | 250€ | 50% |
| Ertüchtigung eines Netzanschlusses | 5.000€ | 50% |
| Neuerrichtung eines Netzanschlusses | 5.000€ | 50% |
Genauere Informationen zur Stuttgarter Solaroffensive und der Ergänzung „Privates Laden“, welche die Eerrichtung von Ladeinfrastruktur an Standorten fördert, die nicht mit PV-ausgestattet werden können, entnehmen Sie den nachfolgenden Links.
Irrtümer und Änderungen vorbehalten