Ladestationen bieten mehr als nur eine Möglichkeit Fahrzeuge zuhause oder im Unternehmen aufzuladen. Mit der Abrechnung von Ladestationen machen Sie Ihre Ladeinfrastruktur wirtschaftlich nutzbar. Die Abrechnung umfasst den Verkauf von Ladestrom an die Nutzer der Station und den Gutschriftbeleg mit anschließender Rückvergütung an den Inhaber der Ladestation.
Gutschrift
Eine Gutschrift ist ein Beleg, der Ihnen als Inhaber der Ladestation ausgestellt wird, wenn andere Nutzer diese Ladestation verwenden. Sie enthält die Einnahmen aus den Ladevorgängen und eine Auflistung aller berücksichtigten Ladevorgänge des Vormonats.
Rückvergütung
Die Rückvergütung ist der Betrag, der dem Inhaber nach Abzug etwaiger Gebühren und Kosten aus den Gutschriften ausgezahlt wird. Es ist das Endergebnis der Einnahmen aus dem Verkauf des Ladestroms.
Warum sind Gutschriften und Rückvergütungen beliebt bei Inhabern von Ladestationen?
- Einnahmequelle: Betreiber können durch die Nutzung ihrer Ladestationen Einnahmen generieren.
- Transparenz: Der Prozess der Gutschrift und Rückvergütung bietet eine transparente Abrechnung der Einnahmen.
- Automatisierung: Der Abrechnungsprozess kann automatisiert werden, was Zeit und Aufwand spart.
Öffentliche Ladestationen
Nutzer laden ihr Fahrzeug an einer öffentlichen Ladestation, die vom Betreiber verwaltet wird. Die Kosten für den geladenen Strom werden dem Inhaber gutgeschrieben und rückvergütet.
Mitarbeiterladestationen
Mitarbeiter laden ihr Dienstfahrzeug an einer firmeninternen Ladestation. Die Firma erhält eine Gutschrift für den verbrauchten Strom und eine Rückvergütung, die die Einnahmen nach Abzügen darstellt.
Mieter Ladestationen
Einige unserer Kunden haben Mietobjekte oder vermieten Stellplätze. Zusätzlich zum Stellplatz kann die Nutzung der Ladestation abgerechnet werden.
Gesetzliche Grundlagen
Überblick über relevante Gesetze: MessEV, MessEG, LSV und AFIR
Das MessEV und MessEG sind die Richtlinien für Messsysteme, die zum Verkauf genutzt werden. Genau wie eine Zapfsäule und eine Wurstwaage dem Eichrecht entsprechen müssen, muss es eine Ladestation, an der Abgerechnet wird, auch.
Die Ladesäulenverordnung, kurz LSV regelt den Aufbau von öffentlichen Ladestationen in Deutschland.
Die Alternative Fuel Infrastructure Regulation oder kurz AFIR ist ähnlich wie die LSV für den Aufbau und die Regulierung öffentlicher Ladestationen zuständig, nur auf europäischer Ebene.
Warum sind diese Gesetze wichtig für die Abrechnung von Ladestrom?
Durch die MessEV und das MessEG müssen Ladestationen, die Abgerechnet werden, eichrechtskonform sein. Wer also gegenüber fremden Nutzern, Mitarbeitern oder Mietern abrechnen möchte benötigt eine Ladestation, die diesen Vorgaben entspricht.
Wer seine Ladestationen privat betreiben lässt, muss die LSV und AFIR nicht weiter beachten.
Bei öffentlichen Ladestationen spielen diese Verordnungen jedoch eine große Rolle. Die LSV legt vor allem die technischen Eigenschaften einer Ladestation fest.
Die AFIR betrifft in etwa die gleichen technischen Vorschriften wie die LSV und legt zusätzlich Zahlungsmöglichkeiten an Ladestationen fest. Hier ist vor allem die Regelung und für Ladestationen mit einer Ladeleistung von über 50kW interessant. Durch die AFIR müssen hier Kartenterminals an der Station als Zahlungsmittel angebracht werden.
Prozess der Gutschrift und Rückvergütung
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smopi® ermöglicht als Betreiber E-Autofahrern die Station zu nutzen
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Die Nutzer Laden ihr Fahrzeug an der Ladestation
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smopi® rechnet den Ladestrom direkt an den Nutzer, dessen Arbeitgeber oder den Ladekartenanbieter ab
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Der geladene Strom wird gemessen und Ihnen als Eigentümer der Station entsprechend der Vereinbarung rückvergütet
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Zusätzlich erhält der Eigentümer Einblick in die Auslastung der Ladestation
Voraussetzungen: Abrechnungsfähige Ladestationen und Backendanbindung
Als Voraussetzung für die Abrechnung muss die Ladestation wie bereits erwähnt eichrechtskonform sein. Dies bedeutet, dass alle Ladevorgänge differenziert dokumentiert werden und individuell signierte Zählerwerte der Ladestation jedem Ladevorgang zugewiesen werden müssen. Dazu muss die Station mit einem Backend kommunizieren, das selbst Signierte Zählerwerte erkennt und diese als solche ausweisen kann. Das mag kompliziert klingen, ist aber ein automatisierter Prozess, der im Hintergrund stattfindet. Die signierten Zählerwerte können vom Nutzer im Nachhinein angefordert werden um die Echtheit des Ladevorgangs zu bestätigen. Daher ist das Zusammenspiel zwischen Ladestation und Betriebssoftware so wichtig.
Erstellung von Tarifen: Wie smopi in Absprache mit Kunden die Tarife festlegt
Wir übernehmen seit Jahren die Abrechnung von Ladestationen für Genossenschaftsbanken und Unternehmen aus verschiedenen Branchen. Hierfür empfehlen und erstellen wir Tarife für die Abrechnung an öffentlichen und privat genutzten Ladestationen. Der wichtigste Punkt hierbei ist: Man muss nicht immer alle Möglichkeiten der Preisgestaltung ausnutzen.
- Preis pro Kilowattstunde Strom: Die LSV und AFIR verlangen die Abrechnung von Ladestrom nach Kilowattstunden. Das ist die Grundlage für jeden Tarif.
- Preis pro Minute: Im EU Ausland wird häufig die Ladezeit abgerechnet, das aber nicht nur ungerecht, da je nach Fahrzeug oder Auslastung der Ladestation die Ladezet verlängert oder verkürzt wird. Im Großen und Ganzen wird die Abrechnung pro Minute in Deutschland zur „Abschreckung“ von Langzeitparkern genutzt. Häufig als Blockiergebühr, Sperrgebühr oder Fair-Use-Gebühr bezeichnet, soll sie dafür sorgen, dass gut ausgelastete Ladestationen schneller wieder frei für den nächsten Nutzer werden.
- Preis pro Ladevorgang: Häufig auch als Session-Fee bezeichnet, wird diese in Deutschland langsam obsolet, da Pauschbeträge nicht allein zur Abrechnung genutzt werden dürfen
Je nach Standort, Auslastung und Stromeinkaufspreis empfehlen wir unseren Kunden den passenden Tarif für die eigene Ladestation.
Gutschriften für Wallboxen zuhause: Rückvergütung und Abrechnung an den Arbeitgeber
Der E-Auto-Fahrer hat einen Stromvertrag bei einem Stromanbieter und bezahlt monatlich einen Abschlag für seinen Strom. Der Abschlag wird basierend auf dem Stromverbrauch (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Anzahl der Personen im Haushalt) sowie dem Verbrauch im vergangenen Jahr berechnet.
Das heißt, die Grundlage ist der Stromverbrauch. Dahinter steckt ein definierter kWh-Preis, der von smopi in Form einer Rechnung oder eines Vertrags mitgeteilt bzw. nachgewiesen wird. Die Vergütung erfolgt durch smopi in der Regel im Folgemonat.
Häufige Fragen zu Gutschriften und Rückvergütung
Wann werden Gutschriften erstellt?
Gutschriften werden zum Monatsanfang erstellt. Das geschieht automatisch auf Basis der Ladevorgänge des vorherigen Monats. Sollte eine Gutschrift nicht vorliegen oder die Vergütung innerhalb von 2-6 Wochen nicht erfolgt sein, darf sich der E-Auto-Fahrer/Kunde jederzeit melden.
Wann erfolgt die Rückvergütung?
Die Rückvergütung erfolgt etwa zwei Wochen nach der Ausstellung der Gutschriften. Davor bitten wir, von etwaigen Rückfragen abzusehen, da diese den Prozess verzögern. Jeder Ladevorgang wird eichrechtskonform aufgezeichnet und jede Gutschrift wird versendet.
Relevanz der Nutzung von selbst erzeugtem Strom für Ladestationen.
Unternehmen haben mit selbst erzeugtem Strom für die Ladestation natürlich eine höhere Gewinnmarge. Die Abrechnung von Wallboxen zuhause beim Mitarbeiter erfolgt immer auf Basis des Stromtarifs, auch wenn z.B. eine PV-Anlage für das Überschussladen genutzt wird.
Zukunftsperspektiven und Trends
Zunahme der Nutzung von Gutschriften und Rückvergütungen bei unternehmensinternen Ladestationen.
Ladestationen zu errichten ist die sinnvollste Investition für Unternehmen, die auf E-Mobilität umsteigen möchten. Mehr und mehr Unternehmen beschließen Ihre Ladestationen für Mitarbeiter mit Privatfahrzeugen freizuschalten und diese abzurechnen. Die Ladestation bleibt dabei weiterhin privat und von den Regelungen für öffentliche Ladeinfrastruktur unberührt.
Zukunft der eichrechtskonformen Wallboxen und die Bedeutung für Unternehmen.
Die Anzahl zugelassener E-Fahrzeuge steigt weiterhin. Mehr und mehr Angestellte haben ein E-Fahrzeug als Zweitwagen. Ist nun auch das Dienstfahrzeug ein E-Auto müssen beide in der heimischen Garage geladen werden. Das funktioniert am transparentesten mit einer eichrechtskonformen Wallbox. Über diese können die Ladevorgänge des Dienstwagens mit dem Arbeitgeber verrechnet und von privaten Ladevorgängen unterschieden werden. Zusätzlich erhält das Unternehmen so uneingeschränkten Einblick in den tatsächlichen Verbrauch des eigenen Fahrzeugs.
Fazit und Handlungsempfehlungen
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte.
Gutschriften und Rückvergütung sind DAS Mittel um Ladestationen langfristig wirtschaftlich und rentabel zu machen.
Achten Sie auf die richtige, eichrechtskonforme Hardware und die Nutzung eines Back-Ends, das mit signierten Zählerwerten arbeiten kann.
Durch die Abrechnungsfunktionen erhalten Sie als Unternehmen uneingeschränkten Einblick in Ihre Fahrzeugflotte und die exakten Verbräuche.
Ihr Partner für Ladeinfrastruktur
Ob Beratung, Planung oder ein Pre-Check für Ladeinfrastruktur – Von der Standortbegehung vor Ort, über die Herstellung bis zum Betrieb von Ladestationen, sind wir die Partner an Ihrer Seite.