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Gesetzliche Vorgaben für Ladeinfrastruktur

ein Elektroauto lädt an einer smopi Ladestation

Die Ladeinfrastruktur ist der Dreh- und Angelpunkt der Elektromobilität. Mit dem Fokus auf batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) steht Deutschland mit dem Ausbau von Ladeinfrastruktur  vor einer großen Herausforderung. Nicht nur muss die Hardware für die geplanten 1 Million öffentliche Ladepunkte bis 2030 errichtet werden, auch der Betrieb und die Instandhaltung der Ladeinfrastruktur muss für die Zukunft geregelt sein. Durch die steigende Anzahl an Elektrofahrzeugen, steigt auch der Bedarf an Ladeinfrastruktur stetig. Wie sehen die Vorkehrungen der Bundesregierung aus, um einerseits den Ausbau von Ladeinfrastruktur voranzutreiben und andererseits einen sinnvollen Rechtsrahmen für Betreiber und Inhaber zu etablieren?

Förderprogramme und rechtliche Rahmenbedingungen: Zwei Seiten der selben Medaille.​

Um die eigens gesetzten Ziele für die Elektromobilität zu erreichen und der Bevölkerung Ladeinfrastruktur zugänglich zu machen, stellen Bund und Länder zahlreiche Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Zusätzlich muss der Gesetzgeber, Nutzer der Ladeinfrastruktur vor Missbrauch schützen und Rahmenbedingungen in Form von Gesetzen, Verordnungen und nötigen Zertifizierungen festlegen. Die wichtigsten Vorgaben, Verordnungen und Gesetze im Bereich der Ladeinfrastruktur sind:

  • Die individuellen Vorgaben von Förderungen
  • Die Ladesäulenverordnung
  • Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz
  • Das Mess- und Eichrecht

Individuelle Vorgaben für Förderungen: Der Förderdschungel Deutschland​

Da zu jeder Förderung eine eigene Förderrichtlinie existiert und bestimmte große Förderungen oft in einzelne Förderaufrufe mit angepassten Anwendungszwecken veröffentlicht werden, lassen sich Vorgaben hierzu schlecht verallgemeinern. Zusätzlich hat jedes Land oft andere Anforderungen an öffentliche und private Ladeinfrastruktur Projekte.

Was jedoch die relevantesten Förderungen gemeinsam haben ist, dass der antragstellende eine sogenannte De-minimus-Erklärung einreichen muss. Zudem müssen die Antragssteller eine sogenannte De-minimis-Erklärung einreichen, in der Sie bestätigen, dass sie in den vergangenen drei Steuerjahren keine bzw. die angegebenen Beihilfen oder Fördermittel von staatlicher Seite erhalten haben.

Die Ladesäulenverordnung (LSV): Vorgaben für öffentliche Ladeinfrastruktur

Die Ladesäulenverordnung hat das Ziel, den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland voranzutreiben und die Bedingungen für Elektromobilität zu verbessern. Sie schafft klare Regeln und Standards für den Aufbau und Betrieb von Ladestationen, um die Akzeptanz und Nutzung von Elektrofahrzeugen zu erleichtern und deren Alltagstauglichkeit zu erhöhen.

Wer also öffentliche Ladeinfrastruktur errichten oder betreiben möchte, muss bei der Auswahl der Hardware auf folgende Punkte achten:

  • Zugänglichkeit und Transparenz: Die LSV stellt sicher, dass Ladestationen öffentlich zugänglich sind und diskriminierungsfrei genutzt werden können. Betreiber von Ladestationen müssen Informationen über die Standorte, technische Eigenschaften, Preise und Zahlungsmöglichkeiten transparent zur Verfügung stellen.
  • Technische Anforderungen: Die LSV definiert bestimmte technische Standards, die Ladestationen erfüllen müssen, um eine sichere und effiziente Aufladung von Elektrofahrzeugen zu gewährleisten. Dazu gehören beispielsweise Anforderungen an die elektrische Sicherheit, die Verfügbarkeit von Strom und die Interoperabilität der Ladesysteme.
  • Barrierefreiheit: Die Ladesäulenverordnung legt fest, dass Ladestationen barrierefrei gestaltet sein müssen, um Menschen mit Behinderungen die Nutzung zu ermöglichen. Dazu gehören beispielsweise entsprechende Parkflächen, leicht erkennbare Markierungen und geeignete Bedienelemente

Die LSV  muss im Regelfall der Betreiber der Ladeinfrastruktur erfüllen, da dieser für Abrechnung, Wartung und Zugänglichkeit der Ladeinfrastruktur Verantwortlich ist.

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG): Vorbereitungen für zukünftige Ladeinfrastruktur

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz zielt darauf ab, den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Neubauten und bei Renovierungen voranzutreiben und die Elektromobilität für alle zugänglicher zu machen. Es stellt klare Regeln für den Leitungsausbau für Ladeinfrastruktur bereit.

neu errichtete 
Wohngebäude

renovierte Wohngebäude

bei ≥ 5 Stellplätzebei ≥ 10 Stellplätze
alle Stellplätze für Ladeinfrastruktur vorbereiten

alle Stellplätze für Ladeinfrastruktur 

Raum für Mess- und SicherheitseinrichtungenRaum für Mess- und Sicherheitseinrichtungen
neu errichtete Nichtwohngebäude

renovierte Nichtwohngebäude

bei ≥ 6 Stellplätzebei ≥ 10 Stellplätze
alle Stellplätze für Ladeinfrastruktur vorbereitenjeden 5. Stellplatz für Ladeinfrastruktur vorbereiten
+ 1 Ladepunkt installieren
Raum für Mess- und SicherheitseinrichtungenRaum für Mess- und Sicherheitseinrichtungen
ab 01.2025 bei ≥ 20 Stellplätze +1 Ladepunkt installieren ab 01.2025 bei ≥ 20 Stellplätze +1 Ladepunkt installieren 

Bei gemischt genutzten Gebäuden finden die Gesetze der überwiegenden Nutzung Anwendung.

Eigentümer können die Vorschriften für betroffene Gebäude die in räumlichem Zusammenhang stehen für alle Gebäude gemeinsam umsetzen. Diese Vereinbarung muss der zuständigen Behörde schriftlich vorgelegt werden.

Nach Abschluss der Baumaßnahmen müssen die Arbeiten schriftlich oder elektronisch der jeweiligen Behörde bestätigt werden.

Mess- und Eichrecht: Manipulationsfreie, sichere Ladevorgänge

Das Mess- und Eichrecht legt u.a. die Anforderungen für Ladestationen fest mit denen gegenüber dem Nutzer der Station abgerechnet werden soll. Eine Ladestation an der Stromverkauft wird gilt im Rahmen der Mess- und Eichverordnung als Messgerät und muss geeicht werden. Darunter fallen demnach alle öffentlichen Ladestationen an denen kostenpflichtig geladen werden kann aber auch private Anlagen an denen beispielsweise Mitarbeitern oder dem Arbeitgeber gegenüber der Strom berechnet werden soll.

Wer also wirtschaftliche und zukunftssichere Ladeinfrastruktur aufbauen möchte kommt an einer Eichrechtskonformen Lösung nicht vorbei.

 

smopi® berät von Anfang an zu möglichen Förderungen, baulichen und technischen Vorgaben

Um von Anfang an alle möglichen Mittel zu nutzen berät Sie smopi® bereits vor der Angebotsstellung zu passenden Förderungen für Ladeinfrastruktur. Im Rahmen der Planung und der Angebotserstellung klären wir über die geltenden Regelungen auf. Als smopi® Multi Chargepoint Solution GmbH stellen wir fest welche Hardware bei Ihnen und für Ihre Vorhaben benötigt wird und passen unsere Betriebsführung an Ihre Bedürfnisse an.

Hier finden Sie die passende Förderung für Ihr Projekt. Über die Symbole erkennen Sie direkt, ob in Ihrer Region Förderungen verfügbar sind.

Unsere Förderseite wird durchgehend aktualisiert und umfasst zum Teil auch Förderprogramme aus einzelnen Landkreisen.

Hier finden Sie PDFs und Whitepaper zum Thema Ladeinfrastruktur. Von kompakten Handouts bis zu Veröffentlichungen über smopi® – Die Ladeschranklösung

Unser Downloadbereich wächst durchgehend und stellt wichtige Informationen zum Thema Ladeinfrastruktur kostenlos zur Verfügung.

Hier finden Sie das passende Beispiel für Ihr Ladeinfrastruktur-Vorhaben. Über die Symbole erkennen Sie schnell, ob das Projekt mit Ihrem vergleichbar ist.

In den ausgewählten Referenzen finden sich die unterschiedlichsten Projekte.

 

Nachhaltige und wirtschaftliche Ladeinfrastruktur von smopi®

  • Full Service Angebot von der Beratung bis zum Betrieb
  • Ein zentraler Ansprechpartner für Ihr Projekt
  • Zukunftssichere Ladekonzepte die Bestand haben
  • Statischen und dynamisches Lastmanagement
  • eichrechtskonforme Zertifizierung und Abrechnung
  • Nutzung erneuerbarer Energien für Ladeinfrastruktur
Frau und Kind an Ladebildschirm
Frau und Kind an Ladebildschirm

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  • Nutzung erneuerbarer Energien fürL adeinfrastruktur
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