In folgenden Überblick der Förderungen für Ladeinfrastruktur finden Sie die perfekte Förderung für Ihre Ladeinfrastruktur. Der Bund, die Länder und auch einzelne Kommunen fördern den Ausbau der Ladeinfrastruktur mit Zuschüssen. Förderungen aus der Kategorie „Bundesweit“ gelten in ganz Deutschland.
Die Bundeländer sind nach alphabetischer Reihenfolge angeordnet. Für grün hinterlegte Bundesländer sind nach unserem Wissensstand aktuell Förderungen verfügbar.
Die Übersicht wurde von den verlinkten, entsprechenden Internetseiten zusammengefasst.
Derzeit sind 6 Förderungen verfügbar. 4 Bundesländer haben eigene Förderungen aktiv.
1 derzeit aktive Förderung
Zuschuss
Bundesweit
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung
31.12.2025 (derzeit kein aktiver Förderaufruf)
Ladeinfrastruktur
Maximaler Förderbetrag 900€ | Maximale Förderquote 70%#
Fördergegenstand | max. Förderbetrag | max. Förderquote |
Ladepunkte <22kW | 2.500€ | 60% |
Ladepunkte 22kW<100kW | 10.000€ | 60% |
Ladepunkte >100kW | 20.000€ | 60% |
Netzanschluss Niederspannungsnetz | 10.000€ | 60% |
Netzanschluss Mittelspannungsnetz | 100.000€ | 60% |
Zuschuss
Bundesweit
Unternehmen, Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
31.12.2024
Ladeinfrastruktur, Beschaffung neuer Fahrzeuge
Maximale Förderquote 40%
KMU erhalten eine Förderquote von 50%-60%
1 aktive kommunale Förderung
Derzeit keine aktive Förderung oder Förderung mit aktivem Aufruf
Zuschuss
Stuttgart
Gebäudeeigentümer, Mieter, Pächter und Anlagenbetreiber
–
Errichtung von PV-Anlagen und Ladeinfrastruktur
Die Förderhöhe der Solarförderung finden Sie auf der unten verlinkten Seite
Fördergegenstand | max. Förderhöhe | max. Förderquote |
neue versorgte Ladepunkte | 1.000€ | 50% |
vorbereitete Ladepunkte | 250€ | 50% |
Ertüchtigung eines Netzanschlusses | 5.000€ | 50% |
Neuerrichtung eines Netzanschlusses | 5.000€ | 50% |
Genauere Informationen zur Stuttgarter Solaroffensive und der Ergänzung „Privates Laden“, welche die Eerrichtung von Ladeinfrastruktur an Standorten fördert, die nicht mit PV-ausgestattet werden können, entnehmen Sie den nachfolgenden Links.
1 aktive kommunale Förderung
Derzeit keine aktive Förderung oder Förderung mit aktivem Aufruf
Zuschuss
München
Förderanträge können ab 01.April.2023 gestellt werden.
Es kann ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn per Mail beantragt werden.
Ladeinfrastruktur
Fördergegenstand | max. Förderbetrag | max. Förderquote |
Elektrische Vorrüstung für Ladepunkte bis 22 kW | 1.000€ | 40% |
Ladestation bis 22 kW | 500€ | 40% |
Ladestation inklusive Vorrüstung ab 22 kW | 10.000€ | 40% |
Versorgung mit Ökostrom
Standort im Stadtgebiet München auf Privatgrund (öffentlich oder nicht öffentlich zugänglich)
Es werden maximal 50 Ladepunkte und 50 Vorrüstungen pro Kalenderjahr und Antragsteller gefördert.
In einem Fördervorhaben muss mindestens eine Ladestation mit mindestens einem Ladepunkt errichtet werden.
Hier geht es zur Seite der Förderung
Zuschuss Grünewald – Ladeinfrastruktur, Beratung Die geförderte Ladeinfrastruktur muss im Gebiet der Gemeinde Grünwald errichtet werden. Voraussetzung für die Zuwendung für Ladeinfrastruktur ist, dass der für den Ladevorgang erforderliche Strom zu 100 % aus regenerativen Energien oder aus vor Ort eigenerzeugtem regenerativem Strom (z.B. Strom aus Photovoltaik-Anlagen) stammt. Die Kosten für ein Lastmanagementsystem sind nur dann anteilig förderfähig, wenn sowohl die Ladeeinrichtung wie auch das daran zu ladende E- Fahrzeug eine Ladeleistung von 0 – 11 kW abbilden können. Hier geht es zur Seite der FörderungFörderung der E-Mobilität – Grünewald
Art der Förderung
Fördergebiet
Förderbrechtigte
Laufzeit bis
Fördergegenstand
Förderhöhe
Fördergegenstand max. Förderbetrag max. Förderquote Ladestation bis 22 kW 3.500€ 40% Beratungsangebot 1.600€ 80% Fördervoraussetzung
Verlinkungen
1 aktive Landesförderung
Zuschuss
Berlin
31.12.2023
Ladeinfrastruktur, Beratung, Anschaffung von Fahrzeugen
Fördergegenstand | max. Förderbetrag | max. Förderquote |
Ladestation bis 22 kW | 2.500€ | 50% |
Ladestation ab 22 kW | 30.000€ | 50% |
Nachweis über die Absicht (Angebot eines/einer Ladeinfrastrukturanbieters/ Elektrofirma) des Erwerbs und der Errichtung von Ladeinfrastruktur
Sofern notwendig, Nachweis über die Absicht (separates Angebot) der Beauftragung eines neuen Netzanschlusses
Sofern notwendig, Nachweis über die Absicht (separates Angebot) der Beauftragung der Anpassung des Netzanschlusses an das Niedrigspannungsnetz oder Mittelspannungsnetz
Sofern öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur beantragt wird, ist eine Eigenerklärung vorzulegen aus der hervorgeht, dass ergänzend keine Förderung über das Bundesförderprogramm Ladeinfrastruktur in Anspruch genommen wird.
Sofern eine Förderung aufgrund der Kombination mit dem Förderprogramm EnergiespeicherPLUS gemäß Nummer 2 beantragt wird, der entsprechende Förderbescheid sowie der Nachweis über die Eigenschaft als Gewerbetreibender.
Hier geht es zur Seite der Förderung
Derzeit keine aktive Förderung oder Förderung mit aktivem Aufruf
Derzeit keine aktive Förderung oder Förderung mit aktivem Aufruf
Derzeit keine aktive Förderung oder Förderung mit aktivem Aufruf
Derzeit keine aktive Förderung oder Förderung mit aktivem Aufruf
Derzeit keine aktive Förderung oder Förderung mit aktivem Aufruf
Derzeit keine aktive Förderung oder Förderung mit aktivem Aufruf
Derzeit keine aktive Förderung oder Förderung mit aktivem Aufruf
Derzeit keine aktive Förderung oder Förderung mit aktivem Aufruf
Derzeit keine aktive Förderung oder Förderung mit aktivem Aufruf
Derzeit keine aktive Förderung oder Förderung mit aktivem Aufruf
Derzeit keine aktive Förderung oder Förderung mit aktivem Aufruf
Derzeit keine aktive Förderung oder Förderung mit aktivem Aufruf
Derzeit keine aktive Förderung oder Förderung mit aktivem Aufruf
Derzeit keine aktive Förderung oder Förderung mit aktivem Aufruf
Derzeit keine aktive Förderung oder Förderung mit aktivem Aufruf
Derzeit keine aktive Förderung oder Förderung mit aktivem Aufruf
Derzeit keine aktive Förderung oder Förderung mit aktivem Aufruf
Derzeit keine aktive Förderung oder Förderung mit aktivem Aufruf
Derzeit keine aktive Förderung oder Förderung mit aktivem Aufruf
Derzeit keine aktive Förderung oder Förderung mit aktivem Aufruf
0 aktive Landesförderung
Zuschuss
Sachsen-Anhalt
Natürliche und juristische Personen
31.12.2025 (aktueller Förderaufruf läuft bis 15.11.2022)
Max. Förderbetrag | Max. Förderquote | |
Normalladepunkte | 2.500 € | 60% |
Schnellladepunkte mit 22-100kW Ladeleistung | 10.000 € | 60% |
Schnellladepunkte mit 100kW Ladeleistung | 20.000 € | 60% |
Netzanschluss | 10.000 € | 60% |
Hier geht es zur Seite der Förderung
Derzeit keine aktive Förderung oder Förderung mit aktivem Aufruf
1 aktive kommunale Förderung
Derzeit keine aktive Förderung oder Förderung mit aktivem Aufruf
Zuschuss
Kreis Plön
–
Ladeinfrastruktur
Fördergegenstand | max. Förderbetrag | max. Förderquote |
Ladestation bis 22 kW | 2.000€ | 40% |
Netzanschluss | 3.500€ | 40% |
Die Stellplätze für Elektrofahrzeuge an geförderter Ladeinfrastruktur müssen im
öffentlichen Straßenraum in Form einer Bodenmarkierung durch das Aufbringen eines
weißen Sinnbildes deutlich als solche gekennzeichnet werden.
Die Stellplätze für Elektrofahrzeuge an geförderter Ladeinfrastruktur müssen im nichtöffentlichen Straßenraum durch das Aufbringen eines weißen Sinnbildes deutlich als solche gekennzeichnet werden. Die Bodenmarkierung soll die komplette
Fläche des Parkplatzes umfassen.
Der Zugang zur Ladesäule ist 24 Stunden pro Tag an 7 Tagen pro Woche zu
gewährleisten.
An der Ladestation selbst muss das Klimaschutz-Logo des Kreises Plön gut sichtbar angebracht sein.
Die Zweckbindungsdauer beträgt sechs Jahre. Der Nachweis erfolgt über die
Registrierung bei In- und Außerbetriebnahme der Ladeinfrastruktur bei der
Bundesnetzagentur gemäß den Anforderungen der LSV in der jeweils aktuellen
Fassung.
Hier geht es zur Seite der Förderung
0 aktive Landesförderung
Zuschuss
Thüringen
Antragsberechtigt sind Unternehmen und sonstige juristische Personen mit Betriebsstätte im Freistaat Thüringen sowie Thüringer Forschungseinrichtungen.
31.12.2023 (letzer Förderaufruf war bis 31.08.2022 aktiv)
Ladeinfrastruktur
Öffentliche Ladepunkte
Ladepunkte < 22kW 60% bis zu 2.500€ pro Ladepunkt
Ladepunkte 22kW – 100kW 60% bis zu 10.000€ pro kW Ladeleistung
Ladepunkte >100kW 60% bis zu 20.000€
Nicht öffentliche Ladepunkte
30% bis zu 3.000€ pro Ladepunkt zzgl. zusätzlicher Vorgaben
Netzanschluss
Anschluss an das Niederspannungsnetz 60% bis zu 10.000€
Anschluss an das Mittelspannungsnetz 60% bis 100.000€
Hier geht es zur Seite der Förderung
Zuschuss
Thüringen
31.12.2023
Ladeinfrastruktur, Forschung, Anschaffung von Fahrzeugen
Fördergegenstand | max. Förderbetrag | max. Förderquote |
Ladestation | 15.000€ | 75% |
Schnelladestation und Anlage zum Betanken von Wasserstoff-Fahrzeugen | 30.000€ | 75% |
Maßnahmen sind förderwürdig, wenn sie im Zusammenhang mit in Thüringen durchgeführten und vom TMWWDG anerkannten Elektromobilitätsprojekten stehen werden. Die Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur GmbH (ThEGA GmbH) wird als fachliche Stelle an der Beurteilung der Förderwürdigkeit der Projekte beteiligt. Förderwürdig in diesem Sinne sind vor allem die Elektromobilitätsprojekte, für die eine Förderung der EU, des Bundes oder eines anderen öffentlichen Fördermittelgebers bewilligt bzw. zumindest erfolgversprechend in Aussicht gestellt wurde
Zur Förderung von Ladeinfrastrukturen sind vorrangig Unternehmen und Einrichtungen antragsberechtigt, die sich mit eigenen alternativ angetriebenen Fahrzeugen an den Feldtests anerkannter FuE-Projekte beteiligen.
Eine Förderung kann nur für Vorhaben gewährt werden, mit deren Durchführung zum Zeitpunkt des Antragseinganges bei der Bewilligungsbehörde (Thüringer Aufbaubank) noch nicht begonnen worden ist.
Projektausgaben, für die Zuwendungen aus anderen öffentlichen Förderprogrammen in Anspruch genommen werden, sind grundsätzlich nicht förderfähig.
Hier geht es zur Förderung in der Förderdatenbank
Derzeit keine aktive Förderung oder Förderung mit aktivem Aufruf
Irrtümer und Änderungen vorbehalten
smopi® – Multi Chargepoint Solution GmbH
Im Eisenhütle 12
74626 Bretzfeld