In folgenden Überblick der Förderungen für Ladeinfrastruktur finden Sie die perfekte Förderung für Ihre Ladeinfrastruktur. Der Bund, die Länder und auch einzelne Kommunen fördern den Ausbau der Ladeinfrastruktur mit Zuschüssen. Förderungen aus der Kategorie „Bundesweit“ gelten in ganz Deutschland.
Die Übersicht wurde von den verlinkten, entsprechenden Internetseiten zusammengefasst.
Zuschuss
Bundesweit
Unternehmen
31.12.2022
Ladeinfrastruktur
Maximaler Förderbetrag 900€ | Maximale Förderquote 70%
Hier geht es zur Seite der KFW Förderung 441 für Unternehmen
Zuschuss
Bundesweit
Kommunen
31.12.2022
Ladeinfrastruktur
Maximaler Förderbetrag 900€ | Maximale Förderquote 70%#
Hier geht’s zur KFW-Förderung 439 für Kommunen
Derzeit keine aktive Förderung oder Förderung mit aktivem Aufruf
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Zuschuss
Bayern
Tourismus
Kommunales Laden
Flotten
Laden Daheim
die Gelder erschöpft sind
bis zu 1.500€ pro Ladepunkt jedoch maximal 90% der förderfähigen Menge.
Hier geht es zur Seite der Förderung
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Zuschuss
Nordrhein-Westfalen
natürliche Privatpersonen, juristische Personen des öffentlichen Rechts, Personengesellschaften, Gemeinden, uvm.
30.06.2024
Ladeinfrastruktur & erneuerbare Energien
Öffentliche Ladepunkte
Ladepunkte < 50kW bis zu 1.500€ pro Ladepunkt
Ladepunkte > 50kW bis zu 250€ pro kW Ladeleistung
Nicht öffentliche Ladepunkte
Ladepunkte < 50kW bis zu 1.500€ pro Ladepunkt*
Ladepunkte > 50kW bis zu 250€ pro kW**
*nur in Verbindung mit neu errichteten Anlagen zur eigenen Erzeugung von erneuerbaren Energien. (Sonst 1.000€ pro Ladepunkt)
**wenn die Ladeinfrastruktur zumindest teilweise mit vor Ort eigenerzeugtem Strom aus einer neu errichteten Erneuerbare-Energien-Anlage betrieben wird. Die Stromerzeugungsanlage muss dazu eine Nennleistung von mindestens 0,2 Kilowatt je Kilowatt Ladeleistung aufweisen. (Sonst 200€ pro kW)
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Zuschuss
Schleswig-Holstein
Natürliche Personen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, Personengesellschaften und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Regie- und Eigenbetriebe
31.12.2022
Ladeinfrastruktur
Die Höhe der Förderung beträgt bei nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur:
Die Höhe der Förderung beträgt bei öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur:
In allen Fällen darf der Zuschuss 50% der förderfähigen Ausgaben nicht überschreiten. Im Rahmen des Förderprogramms kann pro Antragsstellenden maximal ein Zuschuss in Höhe von 2 Mio. Euro gewährt werden.
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Zuschuss
Thüringen
Antragsberechtigt sind Unternehmen und sonstige juristische Personen mit Betriebsstätte im Freistaat Thüringen sowie Thüringer Forschungseinrichtungen.
31.12.2023
Ladeinfrastruktur
Öffentliche Ladepunkte
Ladepunkte < 22kW 60% bis zu 2.500€ pro Ladepunkt
Ladepunkte 22kW – 100kW 60% bis zu 10.000€ pro kW Ladeleistung
Ladepunkte >100kW 60% bis zu 20.000€
Nicht öffentliche Ladepunkte
30% bis zu 3.000€ pro Ladepunkt zzgl. zusätzlicher Vorgaben
Netzanschluss
Anschluss an das Niederspannungsnetz 60% bis zu 10.000€
Anschluss an das Mittelspannungsnetz 60% bis 100.000€
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smopi® – Multi Chargepoint Solution GmbH
Im Eisenhütle 12
74626 Bretzfeld